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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 § 1 Vertragsabschluss

    1. Für Verträge mit Geostones gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Die AGBs gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird.

    2. Angebote von Geostones in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

    3. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

    4. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.

    5. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung oder Rechnung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von maximal 5 Tagen annehmen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere Zustimmung nicht gestattet. Wir speichern den Vertragstext nicht und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auf www.natursteine-geostones.de/Unsere-AGB:_:3.html einsehen. Ihre Bestelldaten können Sie jederzeit unter Mein Konto einsehen.

       

 

§ 2 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

 

    1. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebotes weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält

    2. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein. Versandkosten und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung

      getroffen wurde.

    3. Ist ein Zahlungsziel nicht einzelvertraglich vereinbart, so werden alle Aufträge gegen Vorkasse ohne Abzüge zahlbar.

    4. Geostones ist berechtigt, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, für die zu erbringenden Leistungen eine Vorkasse des Gesamtauftrages zu verlangen.

    5. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Bei Zahlungsverzug des Kunden, werden sämtliche weitere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig. Geostones Germany kann bei Zahlungsverzug für sämtliche noch ausstehende Lieferungen Vorkasse vor Lieferung verlangen.

    6. Der Kunde muss damit rechnen, dass Geostones Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Geostones Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

    7. Der Kunde ist –unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern- nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die von Geostones anerkannt worden sind.

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

 

    1. Die Gegenständer der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der Geostones bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche.

      Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die Geostones zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird Geostones auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

    2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts, ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die

      W eiterveräußerung der Ware nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentrum auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat. Der Kunde tritt Geostones bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Geostones nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung berechtigt. Geostones behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Verzug gerät.
    3. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stet im Namen und Auftrag für Geostones. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht Geostones gehörenden Gegenständen, so erwirbt Geostones an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Geostones gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Geostones nicht Gehörenden Gegenständen vermischt wird.

    4. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter, hat der Kunde Geostones unverzüglich zu benachrichtigen.

    5. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Geostones zum Rücktritt und Zurücknahme der Ware berechtigt.

 

§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

 

    1. Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

    2. Ist für die Leistung von Geostones die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

    3. Soweit Geostones ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Geostones unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Geostones keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

    4. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

 

§ 5 Gefahrenübergang / Lieferung

  

    1.  

      Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

    2. Für ausverkaufte Artikel behält sich Geostones das Recht der Lieferung gleichwertiger Ersatzartikel vor, falls im Auftrag nicht ausdrücklich verbeten.

    3. Bei Abrufaufträgen muss der Käufer Termine und Mengen rechtzeitig vorher angeben, andernfalls ist Geostones zum Zwischenverkauf berechtigt. Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.

    4. Die Abladestelle muss durch normale LKW erreichbar sein, insbesondere bei Lieferung an Baustellen. Das Abladen hat der Käufer unverzüglich mit geeigneten Mitteln vorzunehmen.

    5. Erfolgt Lieferung auf Europaletten, so werden diese bei Anlieferung getauscht. Nicht getauschte Europaletten sowie Einwegpaletten 100x120cm und sonstige Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet. Für Gitterboxen berechnen wir 77,00 EUR Pfand, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Rückgabe der Gitterboxen innerhalb von 6 Monaten erfolgt entsprechende Gutschrift. Die Kosten der Rückführung der Gitterboxen trägt der Käufer.
    6. Bitte beachten Sie, dass die Entladung des Fahrzeugs bis zur Bordsteinkante erfolgt.
      Die Ware kann nicht an der endgültigen Aufbaustelle abgestellt werden!

      Hinweise zur Anlieferung:
      - Ihre Straße muss mit einem LKW
      (bis zu 40 to Gesamtgewicht/Maße ca. 18x2,5x4 m) befahrbar sein.
      - Es darf zudem keine Sperrung seitens der StVO für Lastzüge vorhanden sein.
      - Es muss eine Halte- und Entlademöglichkeit für den LKW zur Verfügung gestellt werden

 

§ 6 Rechte des Käufers bei Mängeln

 

    1. Geostones leistet zunächst nach ihrer Wahl für Mängel der Ware gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

    2. Der Käufer hat die Ware sofort nach Erhalt auf Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen und Rügen spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei Geostones geltend zu machen. Bei verspäteter Rüge entfällt jegliche Haftung.

    3. Geostones haftet auch nicht für offensichtliche Sachmängel, wenn diese im Rahmen zumutbarer Untersuchung beim Empfang der Ware feststellbar sind.

    4. Verlegt oder bearbeitet der Käufer von Geostones gelieferter Ware oder veräußert er sie trotz erkennbarer Mängel weiter, so entfällt jede Gewährleistungsverpflichtung seitens Geostones.

    5. Zeigt sich später ein Mangel, der bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar war, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

    6. Muster, Proben, Ausstellungsstücke und Prospekte dienen lediglich der besseren Veranschaulichung und stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.

    7. Die Natursteine sind keine industriell gefertigten Erzeugnisse, sondern werden handwerklich bearbeitet. Es kann daher zu Abweichungen in den gestalterischen Details und zu Differenzen in den Maßen gegenüber den Angaben in unseren Angeboten kommen.

      Natursteinplatten gesägte in rechteckiger Form haben eine Toleranz von +/- 4 mm in der Länge und in der Breite. Diese Abweichungen stellen keinen Reklamationsgrund dar. Farb- und Strukturschwankungen sowie Quarziteinschlüsse sind zulässig und berechtigen nicht zur Reklamation. Hierzu zählen auch korrosionsbedingte Verfärbungen. Spaltabdrücke an den Plattenkanten sind produktionsbedingt und passen sich farblich nach der Ingebrauchnahme der verlegten Fläche an.

      Dies ist eine typische Gesteinseigenschaft bzw. produktionsbedingt und berechtigt daher nicht zur Reklamation.

       

    8. Natursteine wie Basalt, Granit, Marmor, Quarzit, Sandstein usw. sind naturgegeben unregelmäßig. Praktisch ist kaum ein Stein wie der andere. Für Quarzadern, Farb- und Zeichnungsunterschiede, Poren, Einsprengungen, Trübungen und Risse leisten wir keine Gewähr. Solche dem Naturstein eigentümli chen Abweichungen, die in der Natur des Steines liegen, sind keine Mängel. Sie stellen ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar.

    9. Ansprüche des Kunden gegen Geostones gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriff-Anspruchs des Kunden gegen Geostones gem. § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner § 6.1 entsprechend.

    10. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
      11. Natursteine können in Farbe und Struktur wechseln. Muster können nur den Typ, nicht aber alle Varianten wiedergeben. Einschlüsse wie Flecke und Adern sind für den Naturstein typisch und geben keinen Anlass zur Reklamation. Abweichungen von Handmustern zum Endprodukt sind naturgemäß zu erwarten.

      Sonder-/ Kommissionsartikel werden individuell nach Kundenwunsch gefertigt / bestellt. Daher bitten wir um Verständnis, dass eine Rückgabe oder ein Umtausch bei diesen Artikeln ausgeschlossen ist.

 

§ 7 Haftung

 

    1. Geostones haftet dem Kunden auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzliche oder grobfährlässig verursachte Schäden.

    2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Geostones nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Der Schadensersatzanspruch für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

 

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

    1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, ist der Geschäftssitz von Geostones.

    3. Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag, ist der Geschäftssitz von Geostones.

 

§ 9 Verbindlichkeit des Vertrages

 

Sollte eine Bestimmung des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden,

so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

 

§ 10 Widerruf

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Geostones Germany - Natursteine GmbH
Klarenstrecker Damm 15
21684 Stade

Germany

Telefon +49-(0) 4141-800 67 06

Telefax +49-(0) 4141-788 18 99

E-Mail:  info(at)geostones.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Wir holen die Waren ab.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen diese 150 - 1.500 EUR.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

 

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

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Tabelle 3:
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